| Die Gründung im Jahre 1955 |
So begann es Als sich nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges das Leben zu normalisieren begann, entstanden auch vielerorts bereits wieder die ersten kleineren Musikgruppen und Kapellen. Da das Saarland, wie schon nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg, wiederum der französischen Verwaltung unterstand, war die Bildung offizieller Vereine untersagt, bzw. bedurfte der Genehmigung der Französischen Militärverwaltung. Diese Genehmigung wurde zunächst aber nur unter bestimmten Auflagen den von den Besatzungsmächten zugelassenen Kulturgemeinschaften erteilt, die alle Sparten der Kultur in den einzelnen Ortschaften zusammenfassten. Das am 13.07.1950 erlassene "Saarländische Vereinsgesetz" ermöglichte dann aber, dass sich die Musikvereine unter ihren früheren Namen und in ihrer früheren Form selbständig machen konnten. Einer musikalischen Aufbauarbeit stand nichts mehr im Wege. Nachdem der "Saar-Sänger-Bund" 1953 seine Tätigkeit wieder aufnahm - der Saar-Sänger-Bund bestand allerdings schon seit 1862 - gab es auch Bemühungen, die saarländischen Musikvereine in einer Dachorganisation zusammenzuschließen. Im Auftrage des Kultusministeriums und unter Mitwirkung von Professor Dr. Josef Müller-Blattau (dem damaligen Präsidenten des Saar-Sänger-Bundes) trafen sich Aktivisten der saarländischen Blasmusikbewegung im November 1954 im Saarbrücker Hotel Vetter, um eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen, die diesen Zusammenschluss vorbereiten sollte. Von der dieser ersten Zusammenkunft wurde keine Niederschrift erstellt. Am 27.12.1954 fand die zweite Sitzung des Gremiums ebenfalls im Hotel Vetter statt, von der in der Niederschrift festgehalten ist: "Anwesend waren die Herren: Als Punkt 1 wurden die Bundessatzungen erstellt, von allen Herren gutgeheißen und befürwortet. Verantwortlich für die Niederschrift: Jakob Wilhelm". Die Gründung des BSM am 9.1.1955 Aus dem Gründungsprotokoll vom 9.1.1955 geht hervor, dass 42 Vereine vertreten waren. Als vorläufiger Bundesvorstand wurden gewählt:
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