| Wertungsspielordnung 2010 | ||||||||||||||||
Wertungsspielordnung des BSM für die Wertungsspiele im Jahre 2010Ziel:Allen jugendlichen und erwachsenen Musizierenden in Orchestern, Spielmannszügen, Fanfarenkorps und Spielgruppen soll Gelegenheit gegeben werden, ihre musikalische Reife von einer fachlich berufenen Jury prüfen zu lassen. Durch kritische Beurteilung und sachliche Beratung soll den Vortragenden geholfen werden, ihr Leistungsniveau zu halten und möglichst noch zu verbessern. Wertungsspiele sollten deshalb von allen Dirigenten und Übungsleitern als wichtige Hilfe zu guten musikalischen Leistungen angesehen werden. Sie stellen eine Bestätigung der Schulungsarbeit dar. Wertungsspiele sind keine Wettbewerbe, sondern fachliche Bewertungen des Leistungsstandes. Einteilung nach Besetzungen:· Blasmusika) Blasorchester in Harmoniebesetzung (Blech-, Holzbläser, Schlagzeug) b) Blasorchester in Fanfare-Besetzung (Blechbläser, Saxophone, Schlagzeug) c) Brass Bands (Britischer Besetzungsstandard) d) Big Bands (Trompeten, Posaunen, Saxophone, Rhythmusgruppe) · Spielmannsmusika) Trommlerkorps ohne Bläser (Drumbands) b) Trommler- und Pfeiferkorps (Spielmannszüge) mit Querflöten jeglicher Art, großen und kleinen Trommeln aller Ausführungen, Pauken, Glockenspielen und Rhythmusinstrumenten c) Fanfaren- und Hörnerkorps mit allen üblichen ventillosen Blasinstrumenten der Alt, Tenor- und Basslage, sowie in Kombination mit den unter b) genannten Instrumentgruppen d) Gemischte Besetzungen mit Ventilinstrumenten der Sopran-, Alt-, Tenor und Basslage, auch in Kombination mit den bisher genannten Instrumentengruppen und Blasorchestern · Sinfonie-/KammerorchesterOrganisation:· Veranstaltungsträger Träger eines Wertungsspiels ist der BSM. Wertungsspiele werden nur auf Landes- oder Kreisebene durchgeführt. Der BSM-Vorstand trägt für den Ablauf und die genaue Einhaltung der Richtlinien die volle Verantwortung. . Anmeldung der Teilnehmer Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch ein entsprechendes Formular bis zwei Monate vor dem Wertungsspieltermin. · TeilnehmerkreiseNeben den Mitgliedsvereinen des BSM können auf Antrag auch in- und ausländische Gastensembles zugelassen werden. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer, diese Wertungsspielordnung zu respektieren. · Kategorien, Wahlpflichtwerke und SelbstwahlstückeDie Teilnahme ist in den nach Schwierigkeitsgraden aufsteigenden Kategorien 1 bis 6 möglich. Für die Kategorie 1, sowie für die Besetzungen „Blasmusik b, c, d“ „Spielmannsmusik a, c, d“ sowie Sinfonie-/Kammerorchester sind keine Pflichtstücke vorgesehen. In den Besetzungen „Blasmusik a“ und „Spielmannsmusik b“ ist in den Kategorien 2 bis 5 aus drei Werken eines als Wahlpflichtwerk auszuwählen. In der Kategorie 6 ist 1 Pflichtwerk vorgeschrieben. Zusätzlich ist ein Selbstwahlstück aus der entsprechenden oder der darüberliegenden Kategorie auszuwählen, das in der Selbstwahlliste der BDMV(Neuausgabe 2004 mir deren Ergänzungen) eingeordnet ist. Dort nicht aufgeführte Werke sind dem Musikbeirat termingerecht zur Einstufung vorzulegen. Solche Kompositionen müssen spätestens 2 Monate vor dem Wertungsspiel bei der Geschäftsstelle des BSM eingereicht werden. · AuftrittsfolgeDie Auftrittsfolge bestimmt der jeweilige Musikkreis. Der äußere Rahmen und die Programmgestaltung müssen dem Charakter der Veranstaltung angemessen sein. Der Ausrichter ist für den störungsfreien Ablauf verantwortlich. · Vorlage von NotenMit der Anmeldung sind in drei Exemplaren originale Partituren (falls nicht lieferbar Particelle oder Direktionsstimmen) vorzulegen. Wenn diese bei der Spielmannsmusik nicht vorhanden sind, können dort auch Einzelstimmen vorgelegt werden. Die Takte sind fortlaufend zu nummerieren (5,10,15...). Der Musikbeirat muss sich von der Richtigkeit der Einstufung der gemeldeten Stücke überzeugen und die Noten an die Wertungsrichter weiterleiten. Die Besetzungsliste muss in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Bewertung:Jede am Wertungsspiel teilnehmende Gemeinschaft hat Anspruch auf eine kritische Beurteilung, die Hinweise und Ratschläge zur weiteren Leistungsverbesserung enthalten soll. Diese kritische Beurteilung erfolgt in schriftlicher Form. Die Bewertung erfolgt in allen Kategorien durch drei Juroren und bezieht sich auf die Kriterien: · Intonation · Dynamik · Klangbalance · Ton-und Klangqualität · Stilempfinden/Interpretation · Phrasierung/Artikulation · Tempo · Technische Ausführung · Stückwahl im Verhältnis zum Orchester · Rhythmische Ausführung/Zusammenspiel Pro Kriterium können maximal fünf Punkte vergeben werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt somit 50 pro Juror und Werk. Die Punktzahl ergibt sich aus der Summe der Einzelergebnisse geteilt durch sechs (drei Juroren à zwei Werke). Es werden bis zu zwei Dezimalstellen ausgewiesen. Punkteverteilung und Prädikate:
Kritik: a) Urkunde Jeder am Wertungsspiel teilnehmenden Gruppe wird bei der Bekanntgabe der Wertungsspielergebnisse am Ende der Wertungsspiele eine Urkunde überreicht, aus der das beim Wertungsspiel erreichte Prädikat (ohne Nennung der erreichten Punktzahl) zu ersehen ist. Auszeichnungen einzelner Personen dürfen nicht vorgenommen werden. b) Einzelkritiken Spätestens drei Wochen nach dem Wertungsspiel hat der berichterstattende Juror die Einzelkritiken in verschlossenem Umschlag an die BSM-Geschäftsstelle zu senden, die diese ohne Einsichtnahme an die Teilnehmer weiterleitet. Dem Musikbeirat des BSM wird unter Voraussetzung größter Vertraulichkeit eine Kopie der Einzelkritiken für die fachliche Arbeit in seinem Bereich zur Verfügung gestellt. c) Beratungsgespräch Nach je drei Vorträgen finden getrennte Beratungsgespräche zwischen den Dirigenten und dem jeweiligen berichterstattenden Juror statt. d) Gesamtbericht Der Juryvorsitzende erstellt einen Gesamtbericht. In diesem sollen die Veranstaltungsorganisation, kreisspezifische Besonderheiten und Auffälligkeiten sowie die Leistungsentwicklung über mehrere Wertungsspieljahre hinweg reflektiert werden. e) Teilnahmebescheinigung Jedem teilnehmenden Ensemble wird auf Verlangen eine Teilnahmebestätigung vom Veranstaltungsträger ausgehändigt. Diese kann als Leistungsnachweis bei Anträgen zur Erlangung von finanziellen Beihilfen aus Mitteln der öffentlichen Hand zur Förderung der Blas- und Volksmusik dienen. Juroren:a) Eignung und Zulassung Die Juroren müssen im Besitz eines gültigen Wertungsrichterpasses der BDMV sein. Ist dies nicht der Fall muss der Musikbeirat deren Qualifikation prüfen b) Die Jury Die Jury setzt sich aus drei Juroren zusammen, von denen einer den Vorsitz inne hat. Der Juryvorsitzende wird bei der Vorbesprechung bestimmt. Er leitet die Juryberatungen und ist für die Erstellung des Gesamtberichtes verantwortlich. c) Bestellung von Juroren Die Bestellung der Juroren ist Aufgabe des BSM. Sechs Wochen vor der Veranstaltung sollen die Juroren dem Veranstaltungsträger benannt sein. d) Honorare für die Juroren Die Kosten für die Juroren übernimmt der BSM. Den Juroren werden Unterkunft, Tagegelder und Fahrtkosten erstattet. Für jede schriftliche Bewertung wird dem Juror ein Honorar gezahlt. e) Sitzung der Juroren Zu den Aufgaben der Wertungsrichter gehört deren Anwesenheit bei der Vorbesprechung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Bundesvorstand und der jeweilige Kreisvorstand haben zu dieser Sitzung Zutritt. In dieser Sitzung werden letzte Einzelheiten für den ordnungsgemäßen Ablauf des Wertungsspiels festgelegt. Durchführung des Wertungsspieles:Es ist Sorge zu tragen, dass genügend Räume für das Einstimmen zur Verfügung stehen. Jedem Ensemble wird auf der Bühne eine Einspielzeit von maximal 5 Minuten gestattet. Ausschank ist während der Wertungsvorträge nicht gestattet. Der Öffentlichkeit ist Zutritt zu gewähren. Für die Jury ist in angemessener Entfernung von der Bühne ein leicht erhöhtes Podest mit Sitz- und Schreibgelegenheit einzurichten, das einen guten Überblick über das zu bewertende Ensemble gewährleistet. Der Jury werden nach Bedarf Hilfskräfte zur Berechnung und für Handreichungen zur Verfügung gestellt. Nach 3 Orchestern und den anschließenden Beratungsgesprächen soll eine kurze Pause eingelegt werden. Anfechtbarkeit:Die Bewertung der Juroren ist nicht anfechtbar.
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