Aktuelles und Bundeshauptversammlung verschoben auf den 30.10.2021

Liebe Musikfreunde in den Mitgliedsvereinen,

die Coronapandemie hat uns leider nach wie vor im Griff und das Verbands- und Vereinsleben liegt weiterhin brach.

Aufgrund der derzeit immer noch hohen Inzidenzen und der dadurch geltenden „Bundesnotbremse“ (befristetet bis 30. Juni) in zur Zeit allen Landkreisen des Saarlandes wird es nicht möglich sein weder in den Pfingstferien den D2/D3-Frühjahrslehrgang (zusammen mit dem D1-Lehrgang des Musikkreises Neunkirchen) noch die für den 05. Juni geplante Bundeshauptversammlung im Big Eppel in Eppelborn durchzuführen.

Im Saarland ist die Zahl der wöchentlichen Corona-Neuinfektionen im Vergleich zur Vorwoche rückläufig (die Landkreise St. Wendel und Merzig-Wadern haben sogar eine Inzidenz unter 100) und wenn sich die Lage so fortsetzt käme es zu einer deutlichen Entspannung der Corona-Lage.

Wir hoffen natürlich, dass im Spätsommer und Herbst das Verbands- und Vereinsleben wieder anläuft und die geplanten Veranstaltungen stattfinden können.

Unter anderem ist als neuer Termin für die Bundeshauptversammlung der

30. Oktober 2021

vorgesehen.

Des Weiteren haben uns einige Anfragen bzgl. der Probensituation erreicht.

Wie schon erwähnt, gilt noch in allen Landkreisen die Bundesnotbremse. Falls in einem der Landkreise die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.

Hier im Saarland bedeutet es, dass das Saarland-Modell wieder gilt wobei verschiedene Öffnungsschritte des Corona-Lockdowns umgesetzt werden, die aber alle an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung gebunden sind.

Die geltenden Regelungen finden Sie in der aktuellen Rechtsverordnung (siehe Anhang).

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Ministerium für Bildung und Kultur ein neues Programm initiiert, mit dem die Jugendarbeit in Kulturvereinen gefördert und die Vereine bei einem Neustart nach der Pandemie unterstützt werden. Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Kulturvereine und kulturelle Stiftungen mit Sitz im Saarland sowie Kinder- und Jugendchöre in kirchlicher Trägerschaft, in denen mindestens zehn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aktiv sind.

Seit gestern können gemeinnützig anerkannte Kulturvereine und kulturelle Stiftungen mit Sitz im Saarland sowie Kinder- und Jugendchöre in kirchlicher Trägerschaft die neue Vereinsförderung beantragen.

Den Förderantrag und die Richtlinien finden Sie unter folgendem Link:

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/bildung-kultur/kultur/vereinshilfe/vereinshilfe_node.html

Bis dahin - bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Josef Petry

BSM-Präsident

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